Was müssen Unternehmer zum digitalen Tachografen wissen?

Shownotes

Speditions- und Logsitikunternehmen müssen bald die Umrüstung auf digitale Tachografen abgeschlossen haben. Darüber sprechen Götz Bopp, Marcus Walter und Florian Klag im Nutzfahrzeugpodcast der NUFAM.

Das sind die Fristen:

  • 21.8.2023: Erstmalig zugelassene Fahrzeug müssen die zweite Version des intelligenten (digitalen) Fahrtenschreiber eingebaut haben.

  • 31.12.2024: Ende der Übergangsfrist zur Nachrüstung aller grenzüberschreitend eingesetzten Fahrzeuge mit einem analogen Fahrtenschreiber oder einem digitalen Fahrtenschreiber der ersten Generation mit einer Erstzulassung bis zum 14.6.2019. Diese Fahrzeuge müssen mit der zweiten Generation des digitalen Fahrtenschreibers nachgerüstet worden sein.

  • 19.8.2025: Hier endet die Übergangsfrist zur Nachrüstung aller grenzüberschreitend eingesetzten Fahrzeuge mit einem intelligenten Fahrtenschreiber der ersten Version (Erstzulassung ab 15.6.2019). Diese Fahrzeuge müssen mit der zweiten Version des intelligenten Fahrtenschreibers nachgerüstet worden sein.

  • 1.7.2026: Absenkung des Anwendungsbereichs der VO (EG) Nr. 561/2006 und der VO (EU) Nr. 165/2014 auf grenzüberschreitend eingesetzte Fahrzeuge zur Güterbeförderung mit einer zulässigen Höchstmasse von mehr als 2,5 Tonnen – mit oder ohne Anhänger. Diese Fahrzeuge müssen mit der zweiten Version eines intelligenten Fahrtenschreibers der zweiten Generation nachgerüstet werden.

Sprecherin: Helen Lumpp

Redaktionelle Betreuung: Matthias Jundt, Marcus Walter und Florian Klag

Gastgeber: Marcus Walter und Florian Klag

Aufnahme und Schnitt: Helen Lumpp

Idee: Matthias Jundt

Kommentare (1)

Roland Kessler-Kangler

Richtig gute Erläuterung mit nennen der Rechtsgrundlage Es ist das Beste was ich je gehört habe Bitte machen Sie mit diesem Niveau weiter Vielen herzlichen Dank

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